Abb.: Ronald Preuß/gemeinfrei

Software-Agenten als menschliche Vertreter

Unter Software-Agenten versteht man Computerprogramme, die zu einem gewissen eigenständigen und eigendynamischem (autonomen) „Verhalten“ fähig sind. Technisch und juristisch entscheidend ist, dass ein bestimmter Verarbeitungsvorgang abläuft, ohne dass mittels einer neuerlichen Eingabe durch den Benutzer ein Startsignal gegeben würde.