Abb.: ubifacts/gemeinfrei

Software-Agenten im Recht

Da Software-Agenten differenzierte Reaktionen auf unterschiedliche Wahrnehmungen und Erfahrungen erbringen und auch Lernprozesse in Gang setzen können, ist damit eine Vielzahl rechtlicher Problemstellungen verbunden. Es ist zu prüfen, welche rechtlichen Normen für die einzelnen Themenstellungen von Bedeutung sein können.

Abb.: Ronald Preuß/gemeinfrei

Software-Agenten als menschliche Vertreter

Unter Software-Agenten versteht man Computerprogramme, die zu einem gewissen eigenständigen und eigendynamischem (autonomen) „Verhalten“ fähig sind. Technisch und juristisch entscheidend ist, dass ein bestimmter Verarbeitungsvorgang abläuft, ohne dass mittels einer neuerlichen Eingabe durch den Benutzer ein Startsignal gegeben würde.