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Law By Design

Der Begriff „Design“ steht für Gestaltung oder auch Entwurf, zumindest aber ist damit ein Prozess bewussten Gestaltens verbunden. Der Designbegriff wird auf immer mehr Lebensbereiche ausgedehnt. Dies scheint in einer zunehmend computerisierten Gesellschaft der nächste Ansatz zum Datenschutz und Schutz der Privatsphäre zu sein.

Designdisziplinen in computergestützten Systemen sind beispielhaft Datenbankdesign, Interaktionsdesign, Interface Design, Grafik- und Kommunikationsdesign, Game Design, Lichtdesign, Industriedesign, Service Design, Universaldesign Orientierungsdesign.

Wird aber ein solcher Grundsatz zum Konzept, so ist zu fragen wer die Desinger solcher Infrastrukturen sind. Neben den herkömmlichen Rechtssetzungsorganen sind es sohin Techniker, Ingenieure und Marktstrategen. Da das Recht ein soziales Phänomen ist, wird es daher notwendig sein, dass es zur Einbindung soziologischer und psychologischer Erkenntnisse kommt.

Als rechtlicher Grundsatz sei er auf mindestens zwei Wege in den rechtlichen Rahmen des Datenschutzes einzubetten: Erstens durch Aufnahme als allgemeiner, verbindlicher Grundsatz und zweitens durch Einbindung in spezielle IKT-Bereiche, die besondere Risiken für Privatsphäre und Datenschutz bergen, die sich durch eine angemessen Gestaltung von technischer Architektur und Design verringern lassen.  Angesprochen sind hier insbesondere Funkfrequenzbezeichnungen (RFID), soziale Netzwerke und Browser-Anwendungen. Vgl. Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Stärkung des Vertrauens in die Informationsgesellschaft durch die Förderung des Schutzes von Daten und Privatsphäre, ABl Nr. C 280 vom 16/10/2010 S. 0001-0015, Einleitung Pkt 6.

Aus der Designtheorien selbst lässt sich zunächst sagen, dass Design sich am Menschen orientiert und innovative Konzepte, Systeme und Objekte entwickelt, um einen Einfluss auf den Menschen auszuüben. Design sollte zunächst Konsumverhalten anregen, Kaufwünsche erzeugen oder Produkte und Unternehmen voneinander differenzieren. Design ist für die Masse, das Einzelstück ein Kunsthandwerk.

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Kunstwerk TS (Objekt 42)

Design zieht daher weitreichende soziale und auch politische Konsequenzen nach sich. Dies lässt sich etwa am Beispiel des Städtedesigns demonstrieren: werden soziale Gruppen mit niedrigem Einkommen etwa außerhalb von Großstädten angesiedelt (Bandlieus) und die höheren Einkommensgruppen innerhalb der Städte, wie etwa in Paris, kann es zu sozialen Brennpunkten kommen, die zu poltischen Effekten führen. Jede Gestalt kann zudem auf die menschliche Psyche wirken. Design sollen nicht zuletzt gezielt psychologische Funktionen erfüllen, etwa im Fall des Interieurs das Wohlbefinden in Räumen beeinflussen.

Gui Bonsiepe hat 1964 zur kommunikativen Funktion von Design folgende Unterscheidung getroffen (Digitale Welt und Gestaltung : ausgewählte Schriften / Tomás Maldonado. Hrsg. und übers. von Gui Bonsiepe. Züricher Hochschule der Künste, 2007):

  • informative Funktionen
  • persuative Funktionen

Die erste Kategorie bezieht sich dabei auf solche Kommunikationsformen, deren Zweck eine sachliche, rationale Informationsvermittlung ist. Es soll kein weiteres Ziel erreicht werden, als dem Rezipienten neue Informationen oder Wissen zukommen zu lassen. Durch eine persuative Funktion soll eine Person jedoch zu einem Verhalten überredet werden oder gedrängt werden.

Mit der Verlagerung der Gesellschaft von der industriellen Fertigung auf die Wissenskultur, durch die Zunahme der Bedeutung von Information wächst auch die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit Daten. Die stellt in globalen Systemen eine tiefgreifende Herausforderung dar, insbesondere was die Privatsphäre betrifft. Effizienz und Wahlfreiheit und Kontrolle über die persönlichen Daten. Der Umgang mit Privatsphäre stellt dabei ein zentrales Element dar. Immer mehr kommt es zu einem Design-Denken. Datenschutz wird dabei ebenfalls zum integralen Bestandteil der organisatorischen Prioritäten, Projektziele, Design-Prozesse, Planung und Operationen. Datenschutz soll dabei eingebettet sein in jede Standard-, Protokoll- und Prozesskultur.

Privacy by Design soll den Schutz der Privatsphäre der Nutzer erhöhen, wenn Informations- und Telekommunikationstechnologien eingesetzt werden. Dabei sollen die Standardeinstellungen datenschutzfreundlich sein (Vgl auch Vgl Rost/Bock, DuD 2011, 31, die „Privacy by (as) Default“ überhaupt als Grundsatz des „Privacy by Design“ ansehen). Fraglich ist, in welchem Ausmaß dabei der Nutzereinwilligung zur Verwendung von Daten beschränkt wird, wenn etwa Einstellungen so gewählt werden, dass sie vom Nutzer gar nicht mehr veränderbar sind. Die eigentliche Idee des eingebauten Datenschutzes ist es ja, dass Zustimmungs- und Widerspruchsmöglichkeiten durch technologische Mittel unterstützt werden. Bei den Nutzern soll dabei die Bereitschaft erhöht werden, dem System zu vertrauen. Dies ist nur denkbar, wenn die System zuverlässig, sicher und kontrollierbar erscheinen.

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© UBIFACTS/2013