Abb.: wikipedia/gemeinfrei

Intelligente Verkehrssysteme

Die Kommission hat eine Mitteilung zur wettbewerbsfähigen und ressourceneffizienten Mobilität in europäischen Städten verabschiedet. COM(2013) 913 final. Die Städte Europas seien zwar mit gut funktionierenden Verkehrssystemen verbunden, aber die Mobilität innerhalb der Städte würde zunehmend schwieriger und ineffizienter. Für viele Städte stelle insbesondere die chronische Verkehrsüberlastung ein Problem dar.

Um die urbane Mobilität zu verbessern, sei auf die Koordinierung öffentlicher und privater Maßnahmen zu setzen. Dies seien:

  1. Maßnahmen zur Stadtlogistik
  2. Intelligentere Zugangsregelungen für Städte und Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren
  3. Koordinierte Einführung intelligenter urbaner Verkehrssysteme (IVS)
  4. Sicherheit im städtischen Straßenverkehr

Intelligente Verkehrssysteme (IVS)

Als „Intelligente Verkehrssysteme“ werden Systeme bezeichnete, bei denen Informations- und Kommunikationstechnologien im Straßenverkehr und an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern eingesetzt werden. Bezüglich der intelligenten Verkehrssysteme (IVS) seien Infrastrukturen zu stärken, wie etwa Verkehrssignalanlagen, Reiseplaner, intelligente Ticketausstellungen und kooperative Systeme (Systeme für die Kommunikation zwischen Fahrzeugen sowie zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur).

Um eine europaweite Kohärenz und Interoperabilität von IVS-Lösungen zu erzielen, hat eine Expertengruppe für urbane IVS (Urban ITS Expert Group) Leitlinien entwickelt. Hier wird insbesondere der  Normungsbedarf von Intelligenten Verkehrssystemen betont.

Abb.: wikipedia/gemeinfrei

 

IVS-Richtlinie

Die Richtlinie 2010/40/EU wurde zum Rahmen für die Einführung Intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Richtlinie).

Die IVS-Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern sie Intelligente Verkehrssysteme einführen, die von der Kommission erlassenen Spezifikationen anwenden.

In Österreich wurde die IVS-RL mit dem Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G) umgesetzt (BGBl I Nr 38/2013).

Intelligente Verkehrssysteme werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes (§ 4) vorrangig in folgenden Bereichen eingeführt:

  1. Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten
  2. Kontinuität der IVS-Dienste in den Bereichen Verkehrs- und Frachtmanagement
  3. IVS-Anwendungen für die Straßenverkehrssicherheit
  4. Verbindung zwischen Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur

Intelligente Mobilität

Nach einer BITKOM-Umfrage zur intelligenten Mobilität in Deutschland seien vier von fünf Bundesbürgern für höhere Investitionen der öffentlichen Hand in intelligente Verkehrssysteme (IVS). Die bestehenden Verkehrswege sollten besser gesteuert und ausgelastet werden und dafür sei eine intelligentere, digitale Vernetzung notwendig.

Die Studie zeigte auch, dass Multimedia- und Elektronik-Funktionen beim Autokauf eine entscheidende Rolle spielen.

  • So sei der Smartphone-Anschluss inzwischen wichtiger als eine hohe PS-Zahl.
  • Ebenso wird die Online-Anbindung an soziale Netzwerke als wichtig eingestuft.
  • Für 91% der Fahrer sind elektronische Fahrhilfen wichtig.
  • Das Interesse an selbständigem Fahren ist gestiegen.

Vernetzung und IT sind damit auch im Automobilbereich entscheidende Innovationstreiber.

 

 Abb.: Gregory F. Maxwell/GNU 1.2

©UBIFACTS/2014